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Die Ehe zwischen zwei getauften Christen ist nach katholischem Verständnis ein Sakrament und daher unauflöslich. Ist eine christliche Ehe gültig zustande gekommen und vollzogen, dann gilt sie, bis der Tod die Partner scheidet. Deshalb kennt die Kirche keine Scheidung.
Es ist jedoch möglich, dass eine Ehe aus bestimmten Gründen von Anfang an gar nicht gültig zustande gekommen ist, d.h. die Partner das Sakrament überhaupt nicht empfangen haben. In diesem Fall können die Partner ihre Ehe in einem kirchlichen Eheannullierungsverfahren (Eheprozess) für ungültig erklären lassen und eine andere, kirchlich anerkannte Ehe eingehen.
Gründe für eine ungültige Ehe sind Formmängel, Ehehindernisse oder Willensmängel. Ein Formmangel liegt vor, wenn die Partner z.B. nur standesamtlich und nicht kirchlich heiraten oder nicht vor dem zuständigen Pfarrer und zwei Zeugen.
Ein Ehehindernis z.B. liegt vor, wenn die Partner miteinander blutsverwandt sind oder in einem Adoptionsverhältnis stehen. Von einem Willensmangel spricht man, wenn ein Partner z.B. wegen eines schweren psychischen Defekts nicht in der Lage ist, wesentliche Verpflichtungen einer Ehe zu begreifen oder zu erfüllen, oder wenn er bewusst ein wesentliches Element der Ehe (z.B. Treue, Unauflöslichkeit, Nachkommenschaft) für sich ausschließt.
In diesem Fall stimmt das bei der Trauung gegebene Versprechen nicht mit der wirklichen Absicht des Betroffenen überein, sondern ist nur vorgetäuscht. Man spricht daher von einer Simulation.
Quelle: Dorn, Anton Magnus; Eberts,Gerhard (Hrsg.),
Redaktionshandbuch Katholische Kirche, München 1996.
Foto: Martin Schmitz, Kirche+Leben
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