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Der Pfarreirat dient dem Aufbau einer lebendigen Kirchengemeinde und trägt Mitverantwortung für das Pfarreileben.
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Der Kirchenvorstand ist das demokratisch gewählte Gremium der Pfarrei, das für die Finanzen, das Personal, die Bauunterhaltung und die Liegenschaften zuständig ist. Zugleich vertritt er die Pfarrei im rechtlichen Sinn und hält den Kontakt zu den öffentlichen Stellen und Behörden.
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